Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht in München
Baurecht und Immobilienrecht
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Beratung bei Abschluss von Verträgen, z.B.:
- Bau-/Handwerkerverträge (BGB, VOB/B)
- Bauträgerverträge/Kaufverträge
- Architektenverträge (HOAI)
Beratung und Betreuung während der Bauphase:
- Nachträge, Erfüllungsbürgschaften
- Vertragsänderungen
- Fristensetzungen
- Kündigung des Bauvertrages
- Beweissicherung, etc.
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach Abschluss der Bauphase:
- Besonderheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Werklohn
- Architektenhonorar
- Mängel
- Einbehalt
- Sicherungsmaßnahmen (z.B. Sicherungshypothek, Gewährleistungsbürgschaft)
- Beweissicherung im selbstständigen Beweisverfahren, etc.
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